Feuerwehr-Dachaufsetzer Wissenswertes

Das Thema Einsatzfahrten mit dem Privat-PKW ist seit langer Zeit schon ein vielbesprochenes Thema in Feuerwehrkreisen. Dabei wird auch immer wieder über Sinn- und Unsinn des Dachschildes "Feuerwehr im Einsatz" diskutiert. Auf dieser Seite möchte ich alle interessanten Informationen zum Thema Dachaufsetzer zusammentragen.

Übersicht:
2. Arten von Dachaufsetzern
3. Rechtliche Hintergründe
4. Kauftipps für Dachaufsetzer
5. Tipps bei der Handhabung des Dachaufsetzers

 

Feuerwehr Dachschild

2. Arten von Dachaufsetzern

Derzeit werden die unterschiedlichsten Typen von Dachaufsetzern angeboten.

 

Unbeleuchteter Dachaufsetzer

Das am häufigsten im Einsatz befindliche Dachaufsetzer bei der Feuerwehr ist das Dachschild ohne Beleuchtung. War früher die Farbe gelb weitverbreitet so wird heutzutage häufig auf rote Feuerwehr-Dachschilder gesetzt. Vereinzelt gibt es diese auch in weiß. In der Regel lautet die Beschriftung "Feuerwehr im Einsatz" oder kurz "Feuerwehr". Um die Lesbarkeit im Rückspiegel zu erhöhen gibt es auch die Frontbeschriftung in Spiegelschrift.

 

Beleuchtete Dachaufsetzer

Baugleich wie die unbeleuchtetend Dachschilder gibt es diese auch beleuchtet. Hierbei wird Dauerlicht (wie beim Taxi) oder die blinkende Variante angeboten. Zur Stromversorgung dient in der Regel ein seitliches Spiralkabel, dass in den Zigarettenanzünder gesteckt werden kann.

 

3. Rechtliche Hintergründe bei Dachaufsetzern

Bevor man einen Feuerwehr-Dachaufsetzer kauft oder verwendet, sollte man sich über die rechtlichen Grundlagen informieren

Sonderrechte mit Privat-PKW

Die Straßenverkehrs-Ordnung unterscheidet grundlegend zwischen Sonderrechte und Wegerechte. Nach § 35 StVO stehen unter anderem der Feuerwehr und dem Katastrophenschutz Sonderrechte zu. Diese Rechte befreien von den Beschränkungen der StVO wenn hoheitliche Aufgaben dringend erfüllt werden müssen. Einschränkend wird in Absatz 8 darauf hingewiesen dass Sonderrechte "... nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden ..." dürfen.

 

Ergänzend wird in § 38 der StVO auf das blaue Blinklicht eingegangen. Zusammen mit dem Einsatzhorn wird dann von den sogenannten Wegerechten gesprochen. Nur diese Kombination gibt den anderen Verkehrsteilnehmern die Pflicht sofort freie Bahn zu schaffen.

 

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Sonderrechte zwar von der StVO befreien, andere Verkehrsteilnehmer diesen Fahrzeugen aber keine gesonderten Rechte gewähren müssen.

 

Die Frage ist nun wann ein Feuerwehrangehöriger der Feuerwehr zugerechnet wird und somit Sonderechte in Anspruch nehmen darf. Nach der aktuellen Literatur im Internet stehen Feuerwehrleuten bei der Fahrt zum Gerätehaus Sonderrechte zu, allerdings kann dies von Bundesland zu Bundesland abweichen.

Im Zweifelsfall sollte aber Rücksprache mit dem örtlichen Kommandanten oder beim entsprechenden Ministerium des jeweiligen Bundeslandes gehalten werden.

Beleuchtete Dachaufsetzer

Nach § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dürfen an Krafrtfahrzeugen nur "zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein". Hierunter zählen auch Leuchtstoffe und Rückstrahlende Mittel. Somit ist ein beleuchteter Dachaufsetzer für private PKW von Feuerwehrleuten nicht erlaubt. Dagegen dürften Ärzte mit Genehmigung blinkenden Dach-Magnetschilder verwenden § 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten, Absatz 6 der StVZO.

Genehmigung für Dachaufsetzer

Aus den gängigen Quellen lässt sich entnehmen, dass unbeleuchtete Feuerwehr-Dachaufsetzer verwendet werden und dürfen und nicht Genehmigungspflichtig sind. Ähnlich verhält es sich auch mit Werbetafeln auf dem PKW oder Dachgepäckträger.

Das Bayerische Staatsministerium weist in einem Schreiben vom 15.04.2009 (Nr. IC/ID-3612.354-6 Kra und IC/ID-3612.357-2 Kra) unter Punkt 2.4 explizit auf die Möglichkeit hin, Dachaufsetzer im Feuerwehrdienst zu verwenden.

4. Kauftipps für Dachaufsetzer

Folgende Dinge sollte vor dem Kauf eines Feuerwehr-Magnetschildes beachtet werden:

  • Geschützte Magnete: Die Magnete zur Befestigung sollte mit Gummiüberzug, Silikon oder Schaumgummi geschützt sein, damit der Lack nicht verkratzt wird.
  • Farbwahl: Rote oder Weiße Dachaufsetzer sind im Straßenverkehr seltener vorhanden und fallen dadurch mehr auf.
  • UV Beständigkeit: Da die Magnetschilder mitunter Jahrelang im Auto liegen, auch mal bei Sonnenschein, sollte der Kunststoff UV Beständig sein.

5. Tipps bei der Handhabung des Dachaufsetzers

  • Lagerung: Es empfiehlt sich den Dachaufsetzer im Fahrzeug griffbereit zu verstauen. Hierfür ist der Platz direkt vor dem Fahrer- oder Beifahrersitz gut geeignet. Dachaufsetzer die auf der Hutablage oder dem Rücksitz liegen sind vielleicht fürs Ego gut, aber im Einsatzfall äußerst unpraktischt.
  • Nur im Stand: Da das Dachschild dem Wind eine gewissen Angriffsfläche bietet, darf es nur im Stand auf dem Dach angebracht werden. Wird versucht während der Fahrt den Dachaufsetzer anzubringen kann er durch den Fahrtwind aus der Hand gedrückt werden.
  • Sicherer Halt: Bei Schiebedächern oder vereisten Dächern auf sicheren Halt achten.
  • Diebstahlschutz: Bei unbewachten Feuerwehrparkplätzen sollte der Dachaufsetzer sofort wieder im Fahrzeug verstaut oder ins Gerätehaus mitgenommen werden. Ansonsten ist er für Langfinger leichte Beute.
  • Cabrios: Auf Stoffdächern findet der magnetische Dachaufsetzer keinen halt. Alternativ kann er in die Windschutzscheibe gestellt werden.
  • Angefrorene Dachaufsetzer: Da hilft nur warten bis es wieder w ärmer wird. Keinesfalls sollte der Aufsetzer mit Gewalt vom Dach genommen werden, da hierduch der Magnetschutz beschädigt werden kann.

Wenn Du noch weitere Fragen kannst Dich gerne an mich wenden.

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